Zeitnahe Nachholtermine für die Klausuren an der Uni Basel gibt es nicht. Studierende brechen darum die Regeln.
Prüfungsphasen verlangen den Studierenden viel ab. Lange Tage in der Unibibliothek, psychisch hohe Belastung und nimmer enden wollende Zusammenfassungen. In Zeiten dieser Pandemie kommt noch ein weiterer Stresspunkt hinzu: Die Angst vor einem positiven Coronatest und die damit verbundene Isolationszeit, die auf das Prüfungsdatum fallen könnte. Mit der aktuell anhaltenden Omikronwelle hat sich diese Furcht in Realität umgewandelt.
Die Studierenden machen sich Sorgen: Wie geht es weiter, wenn ich wegen Corona-Abwesenheit meine Prüfung erst in einem Semester nachholen kann und deswegen mein Studium nicht wie gehabt weiterführen kann? Geplante Austauschsemester, sichere Zusagen für eine Praktikumsstelle und der weitere Verlauf des Studiums hängen am seidenen Faden.
Der Tenor ist eindeutig: Gegenüber der bz bestätigen Studentinnen und Studenten der Universität Basel, dass sie sich kurz vor einer Prüfung nicht mehr auf Corona testen lassen. Sie sehen sich einem Gewissenskonflikt gegenübergestellt: Lohnt es sich, bei Symptomen vor der Prüfung einen PCR-Test zu machen, wenn ein positives Resultat in gewissen Fällen zur Verschleppung des Studiums und zum Verlust von Praktika führt?
Doch es kommt noch dicker. Wie die bz weiss, sehen sich positiv getestete Studierende aufgrund der von der Uni vorgegeben Nachholmodalitäten gezwungen, trotzdem zur Prüfung zu erscheinen. «Mir ist es schwergefallen, diese Lüge mit mir zu tragen. Aber wenn ich diese Prüfung nicht geschrieben hätte, müsste ich mein Studium pausieren», sagt eine Person, die trotz Corona ihre Klausur abgelegt hat und anonym bleiben will. Vom Dekanat sei den Studierenden des Studiengangs mitgeteilt worden, dass es zumutbar sei, sich mehrere Tage vor der Prüfung zu isolieren. In dieser Zeit hat die Person Symptome entwickelt und einen Selbsttest absolviert. Als Klarheit herrschte, isolierte sich die Person bis zur Prüfung in ihrem Zimmer.
Matthias Geering, Sprecher der Uni Basel, meint dazu nur: «Diese Person verstösst gegen die aktuellen Richtlinien.» Die Person selbst sieht sich aber im Recht: «Ich persönlich finde es auch schwierig, gegen die Regeln verstossen zu haben. Ich sah mich aber dazu gezwungen, da die momentanen Regeln aus meiner Sicht falsch und nicht durchsetzungswürdig sind.» Ganz im Allgemeinen sei diese Lern-und Prüfungsphase ein Kampf mit der Uni gewesen. «Meine Kommilitonen haben Mails ans Dekanat geschrieben, dass man einen zeitnahen Wiederholungstermin oder eine Onlinemöglichkeit organisieren könnte.» Letzteres auch aus Angst vor einer Ansteckung. Die Antwort sei immer dieselbe gewesen. Bei einem Nachholtermin zwei Wochen nach der Prüfung könne man sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, das sei nicht rechtens. Bei einer Onlineprüfung bestehe eine zu grosse Betrugsgefahr.
Gegenüber «Primenews» sagte Geering vergangene Woche: «Wenn Studierende wegen einer Quarantäneanordnung die Prüfung verpassen, dann können sie einen Nachholtermin wahrnehmen – dies gilt auch, wenn jemand krank wird.» In gewissen Studienfächern finde dieser bereits wenige Wochen nach dem ersten Examen statt – «bei anderen im kommenden Semester». Hierbei komme keine corona-spezifische Regelung zur Anwendung, die Nachholmöglichkeiten von Tests laufen wie gehabt ab.
Angesprochen auf die Ansteckungsangst der Studierenden wird auf das Schutzkonzept verwiesen. «Dieses wurde auch gut eingehalten.» Der Mindestabstand zwischen den Tischen sei vorhanden gewesen, es wurden FFP 2-Masken zur Verfügung gestellt. Die Person war deswegen beruhigt. «Ich wollte sicher niemanden anstecken. Ich wollte nur mein Studium weiterführen.»